Nur 14 % all derer mit positivem PCR-Corona-Test wirklich infiziert

Unsere neue Studie beweist: Nur 14 % all derer, die mit einem positiven PCR-Corona-Test als „Infizierte“ Nachteile erleiden mussten, waren wirklich infiziert

Während der unseligen Corona-Jahre mussten wir alle, manche täglich, Nasen- oder Rachenabstriche mit anschließendem PCR-Test über uns ergehen lassen, verbunden mit dem bangen Warten: Ist er positiv? Kann ich nun doch nicht reisen, in die Arbeit, in die Uni, ins Restaurant, zum Treffpunkt? Sogar das Infektionsschutzgesetz schreibt diese Testmodalität fest. Wir zeigen in unserer neuen Studie [1], die vor Kurzem in Frontiers in Epidemiology erschienen ist: Nur bei 14 % derjenigen, die mit PCR-Test positiv getestet wurden und daher oftmals irgendeine Form der Einschränkung erleben mussten, lag tatsächlich eine manifeste Infektion vor.

Dies lässt sich aus einem Vergleich der Daten ableiten, die mit einem PCR-Test erhoben wurden und mit einem IgG-Antikörpertest. Die von Kary Mullis [2] in den 80er-Jahren erfundene „polymerase chain reaction“ (PCR), wofür er den Nobelpreis erhielt, verwendet winzige Schnipsel irgendeiner Gensequenz und sucht in einer Probe nach dem passenden Gegenstück. Und wenn sie auch nur ein einziges solches Gegenstück findet, dann amplifiziert sie diese so oft man will bzw. das System dazu anhält. Das funktioniert über Zyklen von Wiederholungen. Einer Laborweisheit zufolge, habe ich mir von Spezialisten sagen lassen, macht man das normalerweise nicht mehr als 20-mal, weil sonst die Gefahr einer falsch positiven Aussage zu groß wird. Man würde dann behaupten, dass bei jemandem oder in einer Probe eine bestimmte Gensequenz gefunden wurde, obwohl sie nicht wirklich drin ist. Diese sog. Cycle-Threshold, also Zyklenschwelle, CT abgekürzt, gehört daher zwingend zu einem PCR-Test dazu. Denn sie gibt Auskunft darüber, wie häufig man die originale Probe vervielfältigen muss, um etwas zu finden. Kann sich jemand daran erinnern, dass ein CT-Wert auf dem PCR-Test angegeben wurde, der uns ausgehändigt wurde? Nein? Richtig. Denn er wurde fast nie angegeben. Man weiß aber aus verschiedenen Studien, dass deutsche Labore in ihrer Gründlichkeit mit CT-Werten von 30 bis 35, manchmal sogar bis 40 gearbeitet habe (Nachweise in unserer Publikation). Daher war die Gefahr falsch positiver Ergebnisse sehr hoch.

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modRNA-„Impfungen“ gegen SARS-CoV2 verändern die Empfindlichkeit des Immunsystems:

Die Entzündungsbereitschaft steigt – das könnte die Anzahl der Nebenwirkungen und Folgeerkrankungen erklären

Eine neue Studie geisterte unlängst durch die Presse: Es sei nun belegt, dass die SARS-CoV2-modRNA-„Impfung“ gut ist für das Immunsystem. Denn das Immunsystem würde dadurch nachhaltig trainiert und würde viel rascher auf alle möglichen Reize unterschiedlicher Art reagieren. Vor allem habe es ein dauerhaftes Gedächtnis für diese entzündliche Erstreaktion und das sei vielversprechend. Diese Studie aus der Arbeitsgruppe von Prof. Jan Rybniker aus Köln [1] will ich einmal etwas detaillierter betrachten und diese Betrachtung in einem zweiten Blog mit einem Werkstattbericht meiner Auswertung der Nebenwirkungsdatenbank des Paul-Ehrlich-Instituts zu eben diesen „Impfstoffen“ verbinden. Zunächst heute zur Studie.

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Covid-19-„Impfungen“ sind mit höherer psychiatrischer Morbidität assoziiert

Soeben wurde eine große koreanische Kohortenstudie publiziert, die die Hälfte der Einwohner von Seoul umfasste. Basis der Daten ist die koreanische Gesundheitsdatenbank [1]. Die Studienteilnehmer, insgesamt mehr als 2 Millionen Menschen, wurden per Zufall aus allen Einwohnern von Seoul ausgewählt und prospektiv, also in die Zukunft hinein, daraufhin weiterverfolgt, ob sie Covid-19 „Impfungen“ erhielten und wenn ja welche, und ob bei ihnen psychiatrische Krankheiten auftraten.

308.354 von ihnen waren nicht „geimpft“, und damit war eine gute Datenbasis für den Vergleich gegeben. Die Studie zeigte: Depressionen, Angststörungen, einschließlich Stresssyndrome und somatoforme Störungen, sowie Schlafstörungen und sexuelle Störungen waren bei „Geimpften“ häufiger, während Schizophrenie und bipolare Störungen bei Ungeimpften häufiger waren. Die Nebenwirkungen waren in der Regel häufiger bei Menschen, die mit unterschiedlichen Präparaten gemischt „geimpft“ waren. Das sieht man an der Abbildung unten, bei der die Inzidenzraten für Angststörungen abgebildet sind. Die grünen Bänder geben die Inzidenzraten für „Ungeimpfte“ an, die blauen für „Geimpfte“ mit mRNA-„Impfung“; die roten für Vektor-DNA-„Impfung“ (z. B. AstraZeneca). Die dunkelblaue Linie ist diejenige für Menschen mit unterschiedlichen „Impfungen“. Die Effekte wurden bis drei Monate nach den „Impfungen“ erfasst und nur dann, wenn mindestens zwei „Impfungen“ verabreicht worden waren.

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Die RKI-Files zeigen: Die Regierung hat uns belogen

Unsere Analyse der Infektionsdaten beweist: Das RKI hat die Bevölkerung belogen.

Wir brauchen dringend eine ehrliche und kompetente Aufarbeitung

„RKI-Files“ nenne ich hier die von Herrn Schreyer und seinem Multipolarmagazin freigeklagten Unterlagen des RKIs. Das sind vor allem Sitzungsprotokolle über die Vorgänge, die zur Ausrufung eines nationalen Notstands mit all den Folgen führten: Ausgangssperren, Restaurant-, Theater-, Sportclub- und andere Schließungen, im Volksmund „Maßnahmen“ genannt. Sie sind in ihrer ganzen Fülle verfügbar und wurden vom Multipolarmagazin und anderen bereits ausführlich kommentiert (RKI-Protokolle 1 und RKI-Protokolle 2). Ich will auf ein paar wichtige Details hinweisen und im zweiten Teil dieses Beitrags eine Studie besprechen, bei der ich ein bisschen mitgeholfen habe und die jetzt auf dem Preprintserver Zenodo zur Verfügung steht [1]. Sie zeigt: Gerade mal 13,5 % aller Menschen, die jemals PCR-positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, waren auch wirklich infiziert bzw. hatten eine Immunreaktion, nachweisbar durch IgG-Antikörper. Das wusste das RKI schon sehr früh bzw. hätte es wissen können. Man hätte also mit dem Testwahn und den Maßnahmen sehr bald aufhören können, wenn man denn gewollt hätte. Das Ganze läuft also wie ein Zug auf zwei Schienen. Beide Schienen heißen „politischer Wille“. Und der Zug fährt eben genau nicht in Richtung „Fürsorge für die Bürger“. Wohin er fährt, weiß ich nicht. Aber ich weiß, dass all das nichts mit Fürsorge und Sorgfalt zu tun hatte, sondern allenfalls mit politischer Macht.

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Das Wahrheitsministerium steht vor der Tür und hat viel zu tun

Neue Daten zu Sicherheitsproblemen der Covid-19-„Impfstoffe“ und ihren Verunreinigungen zeigen dies

Als ich jung war und Orwells „1984“ in der Schule las, lag das, was Orwell beschrieb, ungefähr 14 Jahre in der Zukunft. Ewig also für einen Schüler. Damals war uns allen klar: „Wahrheitsministerium“ und die dort beschriebenen Gesellschaftsstrukturen kommen höchstens im Kommunismus vor. Dass die Sowjetunion jemals enden könnte und mit ihr die Bedrohung durch den Weltkommunismus konnten wir uns 1970 auch nicht vorstellen. So funktioniert Geschichte: Sie verblüfft einen, und zwar schneller, als man denkt, weil dauernd Dinge passieren, die man nie für möglich gehalten hätte.

Jetzt steht das Wahrheitsministerium vor der Tür. Undenkbar noch vor 10 Jahren. Wer aufgepasst hat, hat gemerkt: Schon im neuen Medienstaatsvertrag haben die Landesmedienanstalten das Recht, publizierte Beiträge zu monieren und zu verbieten. Vorzensur gäbe es nicht, Nachzensur sehr wohl. Seit 17. Februar 2024 ist das EU-Gesetz für Digitale Dienste in Kraft. Es fordert von Betreibern digitaler Dienste, also Webplattformen, Hosting-Organisationen, Sozialen Medien, „Hetze und Desinformation“ eigenständig zu kontrollieren und zu entfernen. Wer entscheidet, was „Hetze und Fehlinformation“ ist? Gute Frage. Im Zweifelsfall offenbar eine Kommission, die von der Regierung eingesetzt wird.

Frankreich ist wie immer schon einen Schritt weiter. Macron hat schon 2018 ein Gesetz gegen Fake News verabschieden lassen und vor Kurzem nachgelegt, wie mir ein Kollege aus Frankreich bestätigte: Wer künftig von medizinischen Maßnahmen abrät, die wissenschaftlich belegt und allgemein empfohlen werden, der macht sich strafbar und kommt bis zu drei Jahre in den Knast. Das Gesetz will anscheinend dem Sektenunwesen wehren. Es ist allerdings leicht erkennbar, dass Widerstand gegen medizinische Maßnahmen, die von offiziellen Regierungsstellen empfohlen werden, wie etwa die COVID-„Impfungen“, klarerweise darunter fallen. Daher heißt es in Frankreich verballhornt: Pfizer-Gesetz.

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